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   BVerfG, 11.02.2009 - 1 BvR 1644/07   

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https://dejure.org/2009,8786
BVerfG, 11.02.2009 - 1 BvR 1644/07 (https://dejure.org/2009,8786)
BVerfG, Entscheidung vom 11.02.2009 - 1 BvR 1644/07 (https://dejure.org/2009,8786)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 1644/07 (https://dejure.org/2009,8786)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der notwendigen Auslagen und Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • Judicialis

    VwGO § 65 Abs. 2; ; BVerfGG § 34a Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 65 Abs. 2; BVerfGG § 34a Abs. 3
    Ablehnung der Erstattung der notwendigen Auslagen in einem erledigten Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2009 - 1 BvR 1644/07
    Sie erscheint auch im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens, den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners nicht als geboten (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2009 - 1 BvR 1644/07
    Sie erscheint auch im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens, den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners nicht als geboten (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2009 - 1 BvR 1644/07
    Sie erscheint auch im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens, den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners nicht als geboten (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 1053/93

    Wegen Verfristung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Nichtvorlagebeschwerde von

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2009 - 1 BvR 1644/07
    Die verfassungsrechtliche Lage ist nicht bereits geklärt, vielmehr ist die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde offen (zur Beiladung im Normenkontrollverfahren vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 1053/93 -, NVwZ 2000, S. 1283).
  • BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 1548/13

    Nichtannahmebeschluss: Haftbedingungen im Strafvollzug - hier: Kostenentscheidung

    Auch hat sie bei ihrer Kostenentscheidung nicht berücksichtigt, dass die Erledigung des Rechtsschutzziels durch eine Maßnahme der Justizvollzugsanstalt eingetreten war, die dem Begehren des Beschwerdeführers entsprach (zur Bedeutung solcher Umstände für die Kostenentscheidung nach Erledigung s. OLG Dresden, Beschluss vom 8. Oktober 1999 - 2 Ws 537/99 -, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 1644/07 -, juris).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 20-IV-09
    Eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage findet im Auslagenerstattungsverfahren hingegen regelmäßig nicht statt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 1644/07, zitiert nach juris).
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